Nachlassverfahren 2026 – Vollständiger Leitfaden Schritt für Schritt
Wenn wir einen geliebten Menschen verlieren, verursacht neben der Trauer oft auch die Ungewissheit darüber, was mit dem hinterlassenen Vermögen geschieht, Unsicherheit. Wer erbt die Wohnung? Was passiert mit dem Geld auf dem Bankkonto? Muss man etwas bezahlen? Der Ablauf des Nachlassverfahrens mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, aber wenn du es Schritt für Schritt verstehst, überstehst du diese Zeit leichter.
Dieser Leitfaden erklärt alles: wann das Verfahren beginnt, wie lange es dauert, was es kostet und was du als Erbe genau tun musst. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt, damit dich keine Überraschung erwartet. Ob es sich um eine Erbschaft ohne Testament oder um einen Nachlass mit mehreren Immobilien handelt, am Ende des Artikels erhältst du alle wesentlichen Informationen.
Das Nachlassverfahren steht in engem Zusammenhang mit dem Thema Testamentserrichtung – es lohnt sich, beide Artikel zu lesen, wenn du ein vollständiges Bild über die Erbschaft erhalten möchtest. Die beiden Artikel zusammen helfen dir, den Prozess von der Erstellung des Testaments bis zur Übernahme des Nachlasses zu überblicken.
Was ist das Nachlassverfahren?
Das Nachlassverfahren ist der offizielle Prozess, in dem der Notar feststellt, wer das Vermögen der verstorbenen Person erbt und in welchem Verhältnis. Das Verfahren muss nach jedem Todesfall durchgeführt werden, unabhängig davon, ob ein Testament vorhanden war oder nicht.
Wichtig: Das Nachlassverfahren beginnt nicht automatisch. Nach der Meldung des Todesfalls benachrichtigt der Standesbeamte den Notar, der den Prozess einleitet.
Die Schritte des Nachlassverfahrens in chronologischer Reihenfolge
Das Verfahren besteht aus 5 Hauptphasen. Hier ist, wie das in der Praxis aussieht.
Meldung des Todesfalls
Der erste Schritt ist die Meldung des Todesfalls beim Standesbeamten. Dies übernimmt in der Regel das Bestattungsunternehmen, aber auch Familienangehörige können es tun.
Nach der Meldung:
- registriert der Standesbeamte den Todesfall
- benachrichtigt den Notar
- erstellt die Sterbeurkunde
- informiert die für die Erstellung des Nachlassverzeichnisses erforderlichen Institutionen
Worauf du dich einstellen kannst: Die Meldung erfolgt in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen. Die Sterbeurkunde kannst du persönlich oder per Post beantragen.
Aufnahme des Nachlassverzeichnisses
Der Notar erstellt anschließend ein Nachlassverzeichnis über das Vermögen des Verstorbenen. Dazu kontaktiert der Notar die Banken, das Grundbuchamt, das Fahrzeugregister und andere Behörden.
Das Verzeichnis enthält:
- Immobilien (Wohnung, Haus, Grundstück)
- Bankkonten, Geldanlagen
- Fahrzeuge (Auto, Motorrad)
- Wertvolle bewegliche Gegenstände (Schmuck, Kunstgegenstände)
- Verbindlichkeiten (Kredite, Darlehen)
- Unternehmensbeteiligungen
Die Erben können Angaben zum Vermögen machen – es ist wichtig, dass du über alles genaue Informationen gibst. Die Erstellung des Verzeichnisses dauert in der Regel 2–4 Wochen, in komplexeren Fällen sogar bis zu 2 Monate.
Tipp: Wenn du von einem Bankkonto oder einer Immobilie weißt, von dem der Notar möglicherweise keine Kenntnis erhält, melde es ihm. Damit kannst du spätere Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Suche nach den Erben
Der Notar ermittelt von Amts wegen die gesetzlichen Erben. Wenn ein Testament vorhanden ist, handelt er auf dessen Grundlage. Die Erben sind verpflichtet, der notariellen Vorladung Folge zu leisten.
Nachlassverhandlung
Dies ist der Kernpunkt des Prozesses. In der Verhandlung:
- stellt der Notar das Verzeichnis vor
- hört die Erklärungen der Erben an
- verliest das Testament (falls vorhanden)
- erlässt den Nachlassübergabebeschluss
Tipp: Bei der Verhandlung ist es ratsam, mit einem Anwalt zu erscheinen, wenn die Erbschaft komplex ist oder Streitigkeiten zu erwarten sind.
Nachlassübergabebeschluss
Der Notar hält im Beschluss die Tatsache und die Anteile der Erbschaft fest. Dieses Dokument gewährt den Erben nach Eintritt der Rechtskraft das Eigentumsrecht.
Gebühr und Kosten des Nachlassverfahrens im Jahr 2026
Die Gebühr des Nachlassverfahrens wird durch die notarielle Gebührenordnung bestimmt. Die Grundgebühr richtet sich im Jahr 2026 nach dem Wert der Erbschaft.
Notarielle Grundgebühr (geschätzte Werte)
| Wert der Erbschaft | Notargebühr (geschätzt) |
|---|---|
| Unter 1 000 000 Ft | 30 000 – 50 000 Ft |
| 1 000 000 – 5 000 000 Ft | 50 000 – 100 000 Ft |
| 5 000 000 – 20 000 000 Ft | 000 – 250.000 Ft |
| Über 20 000 000 Ft | Die Gebühr steigt prozentual an |
Sonstige Kosten
Du musst auch mit den folgenden Posten rechnen:
- Anwaltshonorar (falls du einen Anwalt beauftragst) – berechnet nach Stundensatz oder als Prozentsatz des Nachlasswertes
- Grundbuchverfahren für die Umschreibung der Immobilien – ca. 10 000 – 20 000 Ft
- Erbschaftssteuer bei der Vererbung bestimmter Vermögensgegenstände (siehe unten)
- Hinterlegungsgebühren für die beim Notar hinterlegten Werte
Worauf du achten solltest: Wenn der Nachlass ausschließlich aus Immobilien besteht und ein Verwandter in gerader Linie erbt, liegen die Kosten in der Regel zwischen 50 000 – 150 000 Ft. Wenn du zusätzlich einen Anwalt beauftragst, kann dieser Betrag auf 200 000 – 400 000 Ft steigen.
Dauer des Nachlassverfahrens – wie lange dauert es?
Viele sorgen sich, wie lange das Nachlassverfahren dauert. Die Dauer hängt stark von der Komplexität des jeweiligen Falls ab.
Allgemeine Erfahrungswerte:
- bei einfachen Fällen (kein Streit, kein Testament): 2–4 Monate
- Fälle mit Testament: 3–6 Monate
- strittige Erbfälle, Gerichtsverfahren: kann von 6 Monaten bis zu 1–2 Jahren dauern
Die häufigsten Verzögerungsfaktoren:
- die Erben sind schwer erreichbar
- die Bewertung des Vermögens ist komplex (mehrere Immobilien, Unternehmensbeteiligungen)
- Streitigkeiten zwischen den Erben
- ausländische Vermögensgegenstände
Erbfolge ohne Testament – die gesetzliche Erbfolge
Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, erfolgt die Erbfolge nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Ptk.). Dies nennt man gesetzliche Erbfolge.
Die Reihenfolge der gesetzlichen Erbfolge:
- Ehegatte und Kinder – der Ehegatte erhält das Witwenrecht, die Kinder erben zu gleichen Teilen
- Eltern – wenn keine Kinder vorhanden sind, erben die Eltern
- Großeltern und entferntere Verwandte – wenn auch keine Eltern vorhanden sind, erben die Großeltern, Geschwister und deren Kinder
- Staat – wenn kein einziger Erbe gefunden wird, fällt der Nachlass an den Staat
Wichtig: Dem Ehegatten steht in jedem Fall das eheliche Nießbrauchsrecht an der gemeinsam bewohnten Immobilie zu.
Ausschlagung der Erbschaft – wie und wann möglich?
Viele sind sich nicht darüber im Klaren, dass man die Erbschaft auch ausschlagen kann. Dies kann eine gute Lösung sein, wenn der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen hat.
So funktioniert es:
- du musst dich bei der Nachlassverhandlung erklären
- oder schriftlich beim Notar
- Frist für die Ausschlagung: bis zur Rechtskraft des Nachlassübergabebeschlusses
Wann lohnt sich die Ausschlagung?
- wenn die Schulden den Wert des Vermögens übersteigen
- wenn du keine Verantwortung für unbekannte Schulden übernehmen möchtest
- bei einer juristischen Person mit ausländischem Sitz
Wichtig: Die Ausschlagung ist endgültig – sie kann nicht im Nachhinein zurückgenommen werden.
Gesetz über das Nachlassverfahren
Die Regelungen für das Nachlassverfahren sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (Gesetz V von 2013) und im Gesetz XLI von 1991 über Notare enthalten.
Wichtigste gesetzliche Bestimmungen:
- Ptk. Buch 7 – die vollständige Regelung des Erbrechts
- Gesetz XLI von 1991 – die detaillierten Regeln des notariellen Verfahrens
- Gesetz XXXVIII von 2008 – über die Notargebührenordnung
Wenn du die Regeln der Testamentserstellung genauer kennenlernen möchtest, lies unseren Artikel Testamentserstellung 2026 – Vollständiger Leitfaden mit dem Titel.
Häufige Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn der Erbe nicht zur Verhandlung erscheint?
Der Notar führt die Verhandlung auch dann durch. Der Erbe kann per Nachladung geladen werden, aber wenn er mehrmals nicht erscheint, entscheidet der Notar auf Grundlage der verfügbaren Daten. In diesem Fall kann der Erbe auf das Erbe verzichten, oder der Notar kann ein Nachtragsverfahren zum Nachlass anordnen.
Muss man nach dem Erbe Steuern zahlen?
Verwandte in gerader Linie (Kind, Ehegatte, Elternteil) sind von der Erbschaftssteuer befreit. Bei entfernteren Verwandten ist eine Erbschaftssteuer zu zahlen, deren Höhe zwischen 11–21 % liegt. Von der Erbschaftssteuer ist befreit, wer eine Wohnimmobilie im Nachlass erbt und dort tatsächlich wohnt.
Was ist, wenn der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen hat?
In einem solchen Fall ist es ratsam, das Erbe auszuschlagen. Wenn du es annimmst, haftest du mit deinem eigenen Vermögen für die Schulden, es sei denn, du beantragst im Nachlassverfahren die Beschränkung der Haftung für die sogenannten Nachlassverbindlichkeiten. Die Frist für die Ausschlagung dauert bis zur Rechtskraft des Nachlassübergabebeschlusses.
Wann muss das Nachlassverfahren eingeleitet werden?
Die Meldung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall erfolgen. Der Notar benachrichtigt danach die Erben und setzt den Termin der Verhandlung an – in diesem Fall musst du nichts separat beantragen. Der Notar handelt von Amts wegen, du musst also keinen Anwalt für die Einleitung des Verfahrens beauftragen.
Was passiert mit Krediten im Erbfall?
Kredite und Darlehen sind Teil des Erbes. Die Erben erben auch die Kreditverbindlichkeiten. Wenn die Verbindlichkeiten das Erbe übersteigen, ist die oben erwähnte Ausschlagung die Lösung. Wichtig: Wenn es mehrere Erben gibt, haften sie gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten – der Gläubiger kann von jedem von ihnen den gesamten Betrag fordern.
Was ist zu tun, wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat?
Das Testament muss unverzüglich dem Notar vorgelegt werden. Der Notar prüft die Gültigkeit des Testaments. Wenn das Testament ungültig ist, treten die Regeln der gesetzlichen Erbfolge in Kraft. Wenn mehrere Testamente vorhanden sind, gilt das letzte als gültig.
Kann auch eine ausländische Immobilie Teil des Nachlasses sein?
Ja, auch ausländische Immobilien sind Teil des Nachlasses. In diesem Fall treten jedoch auch internationale Erbrechtsregeln in Kraft. Innerhalb der EU kann das sogenannte Europäische Nachlasszeugnis (Certificate of Succession) das Verfahren vereinfachen. Es ist ratsam, in diesem Fall einen Fachanwalt zu suchen.
Kann gegen den Nachlassübergabebeschluss Berufung eingelegt werden?
Ja, gegen den Nachlassübergabebeschluss kann innerhalb von 15 Tagen Berufung beim Notar eingelegt werden. Die Berufung muss begründet werden. Wenn die Berufung begründet ist, kann das Gericht ein neues Verfahren anordnen. Die Gebühr für die Berufung richtet sich nach der Notargebührenordnung.
Häufige Fallstricke und praktische Ratschläge
Im Nachlassverfahren lassen sich einige typische Fehler leicht vermeiden, wenn du rechtzeitig davon weißt.
- Schiebe die Meldung nicht auf. Die 30-Tage-Frist vergeht schnell, und wegen der Verspätung kann der Notar ein Verfahrensstrafe verhängen.
- Informiere dich über die Verbindlichkeiten. Nimm das Erbe nicht an, bis du nicht über alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen Bescheid weißt.
- Wenn die Situation strittig ist, nimm einen Anwalt. Bei mehreren Erben sind Meinungsverschiedenheiten häufig.
- Bewahre die Dokumente auf. Alle offiziellen Schriftstücke – notarielle Benachrichtigung, Inventar, Beschluss – solltest du an einem sicheren Ort aufbewahren.
- Triff keine übereilten Entscheidungen. Die Ausschlagung oder Annahme des Erbes ist eine weitreichende Entscheidung.
Zusammenfassung
Der Ablauf des Nachlassverfahrens kann zunächst einschüchternd wirken, aber wenn man Schritt für Schritt vorgeht, muss man keine Angst davor haben. Das Wichtigste ist, sich rechtzeitig beim Notar zu melden, das Erbe und die Verbindlichkeiten gründlich zu prüfen und bei Unsicherheit anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Möchtest du noch mehr über das Erbrecht erfahren? Sieh dir auch unseren Artikel Testamentserstellung 2026 – Vollständiger Leitfaden mit dem Titel an.